Als Eigentümer einer Wohnung haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie nutzen die Wohnung selbst oder Sie vermieten sie. Die Sondereigentumsverwaltung ist ein Angebot an alle die Eigentümer, die ihre Wohnung vermietet haben.
Mit dem Abschluss eines Mietvertrages begründen Sie eine Rechtsbeziehung, in der Sie als Vermieter Rechte, aber auch Pflichten haben. Die Erfüllung dieser Pflichten verlangt spezifische Kenntnisse und natürlich Zeit. Es ist nicht immer einfach, die richtige Unterscheidung zu treffen zwischen Ihren Belangen als Vermieter einerseits und denen als Mitglied der Eigentümergemeinschaft andererseits. Der WEG – Verwalter wird in der Regel alle Angelegenheiten bezüglich Ihres Mietverhältnisses zurückweisen, da er nur für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig ist.
Das Wohnungseigentümergesetz unterscheidet zwischen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Teileigentum. Die WEG-Verwaltung kümmert sich hier ausschließlich um das Gemeinschaftseigentum. Ihre Wohnung ist dem Wesen nach Sondereigentum und somit von Ihnen zu verwalten. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, diese sogenannte Sondereigentumsverwaltung jemandem zu übertragen. Da zur ordnungsgemäßen Sondereigentumsverwaltung spezielle Kenntnisse erforderlich sind, empfiehlt sich die Abgabe an eine Hausverwaltung Ihrer Wahl. Hierbei sind Sie nicht an den WEG – Verwalter gebunden.
Die Sondereigentumsverwaltung umfasst folgende Leistungen:
- Führung einer ordentlichen Mietbuchhaltung
- Mahnwesen und ggf. gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen
- Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für Ihren Mieter
- Beauftragung, Überwachung und Prüfung von Reparaturen innerhalb Ihrer Wohnung
- Abschluss von Mietverträgen
- Entgegennahme von Kündigungen
- Übergabe/Übernahme der Wohnung bei Mieterwechseln
- Verwaltung der Kaution
- Führung des kompletten Schriftverkehrs mit dem Mieter
- Entgegennahme und Bearbeitung aller Anfragen Ihrer Mieter zur vermieteten Wohnung
Sofern auch Sie sich in Zukunft wieder mehr Zeit für sich und Ihre Familie gönnen wollen, setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Die Abgabe der Sondereigentumsverwaltung erspart Ihnen auf jeden Fall Zeit und unter Umständen auch Nerven und Ärger. Ich stehe gern für Ihre Fragen zur Verfügung.